FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste
Datum: Freitag, dem 19. Mai 2017
Thema: Kreuzfahrt Infos


FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste

Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta müssen hohe finanzielle Verluste befürchten. Das AG Hamburg hat am 2. Mai 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger ab Juni 2009 an dem vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta beteiligen. Die Beteiligung stand für die Anleger allerdings unter keinem guten Stern. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Nun könnte es für die Anleger allerdings noch schlimmer kommen. Die Fondsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Hamburg hat am 2. Mai 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67b IN 53/17). Für die Anleger kann die Insolvenz hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Allerdings haben die Anleger auch rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. In Betracht kommt dabei vor allem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört u.a., dass sie über die bestehenden Risiken ihre Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Zu diesen Risiken zählen z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts.

In Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt in große Schwierigkeiten. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Das führte auch bei zahlreichen Schiffsfonds zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz endeten. In dieses schwierige Marktumfeld wurde der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta platziert. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt werden. Obwohl Schiffsfonds in der Regel spekulative Kapitalanlagen sind, wurden sie häufig sogar als Baustein zur Altersvorsorge empfohlen. Die Folge einer fehlerhaften Anlageberatung ist, dass die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/fondshaus-hamburg-fhh-schiffsfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
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Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta müssen hohe finanzielle Verluste befürchten. Das AG Hamburg hat am 2. Mai 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger ab Juni 2009 an dem vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta beteiligen. Die Beteiligung stand für die Anleger allerdings unter keinem guten Stern. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Nun könnte es für die Anleger allerdings noch schlimmer kommen. Die Fondsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Hamburg hat am 2. Mai 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die FHH Fonds Nr. 40 MS "Antofagasta" GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67b IN 53/17). Für die Anleger kann die Insolvenz hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Allerdings haben die Anleger auch rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. In Betracht kommt dabei vor allem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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In Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt in große Schwierigkeiten. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Das führte auch bei zahlreichen Schiffsfonds zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz endeten. In dieses schwierige Marktumfeld wurde der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta platziert. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt werden. Obwohl Schiffsfonds in der Regel spekulative Kapitalanlagen sind, wurden sie häufig sogar als Baustein zur Altersvorsorge empfohlen. Die Folge einer fehlerhaften Anlageberatung ist, dass die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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